Trinkwasserhygiene
TRINKWASSERHYGIENE
Service - Was bieten Wir?
Diese Aufstellung unseres Serviceangebots ist nicht als abgeschlossen zu betrachten. Haben Sie Sonderprojekte oder benötigen Sie ein Angebot?
Geschäftsbereich - Für Wen & Wo?
Wohnungswirtschaft
Hausverwaltungen, Liegenschaften, Privatpersonen, etc.
Hotel- & Gastgewerbe
Messezentren, (Wellness-) Hotels, Gastronomie, etc.
Gesundheitswesen
Krankenhäuser, Pflegeheime, betreutes Wohnen, etc.
Unternehmen & Industrie
Sozialräume, Großküchen, Produktionsbereiche, etc.
Bildungswesen
Kindergärten, Schulen, Universitäten, etc.
Freizeit- & Kulturstätten
Eventlocations, Museen, Fitnessstudios, etc.
Wir sind überall da für Sie im Einsatz, wo Sie uns brauchen!
Informationen - Was ist wichtig?
In der Trinkwasserverordnung TrinkwV wird im §1 geregelt:
„Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachhaltigen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der in der Verordnung beinhalteten Vorschriften zu schützen.“
Diese Vorschriften mit den geltenden Normen, Regelwerken, Richtlinien und Betreiberpflichten sind vom Laien kaum mehr zu durchschauen.
Wir bieten unseren Kunden eine entsprechende Beratung an, sich hier zurecht zu finden und übernehmen auch gerne die Gesamtbetreuung zu diesem Themenkomplex.
Gesetzliche, normative Grundlagen und Regelwerke
TrinkwV (Trinkwasserverordnung)
Allgemeine Anforderungen
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.
Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der mikrobiologischen-, chemischen- und physikalischen Anforderungen bzw. Indikatorparameter entspricht.
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber (USI) einer Trinkwasseranlage ist unter bestimmten Voraussetzung verpflichtet, regelmäßige mikrobiologische und chemische Parameter in der Trinkwasseranlage untersuchen zu lassen.
Die Planung der Probenahme ist fachlich qualifiziert durchzuführen.
Bei einer Überschreitung des in der TrinkwV festgelegten technischen Maßnahmenwertes ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (USI) einer Trinkwasseranlage unter anderem dazu verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und eine Risikoabschätzung bzw. Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen.
Gesundheitliche Aspekte und Auswirkungen
Trinkwasser ist nicht keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung enthält es noch Mikroorganismen. Diese sind entweder harmlose Wasserbewohner oder Bakterien und Viren, die in den nach der Aufbereitung verbleibenden Konzentrationen keine gesundheitliche Bedeutung besitzen.